NRW Erlaubt ab dem 22.02.2021 den Einzelunterricht

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände und Betriebsleiter,

es gibt eine gute Nachricht.

In Nordrhein-Westfalen gilt ab Montag, 22. Februar 2021 eine neue Coronaschutzverordnung.
Für den Freizeit- und Amateursport bringt sie die erste ersehnte Öffnung mit sich. Die Sportstätten werden für den Sport und das Training allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Hausstandes im Freien geöffnet. Das beinhaltet ausdrücklich auch die Erlaubnis für das Erteilen von Einzelunterricht auf dem Außenplatz.
Auf der Corona-Themenseite unserer Homepage werden alle Informationen und die FAQ bis Montag entsprechend angepasst. Einen Überblick fnden Sie auch auf unserer Facebookseite und in unserem Instagram-Account.

Zur Coronaschutzverordnung mit Wirkung ab dem 22.2.2021

Herzliche Grüße
Ihr Pferdesportverband Westfalen