Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände und Betriebsleiter,
am 17.1.2021 haben wir Ihnen einen Corona-Newsletter zum OVG-Beschluss vom 13.1.2021 gesendet.
Durch einige Nachfragen Ihrerseits ist uns leider erst heute aufgefallen, dass dem Text an einer maßgeblichen Stelle eine Information fehlt.
Der Beschluss bestätigt die Unzulässigkeit des Amateuersports und des Unterrichts sowohl auf und in öffentlichen als auch auf und in privaten Sportstätten. Die privaten Sportstätten haben wir im Text des Newsletters versehentlich nicht ausdrücklich erwähnt.
Aus der verlinkten ausführlichen Begründung geht der richtige Inhalt hervor. Die Klage selbst war von der Betreiberin einer privaten Sportstätte eingereicht worden, Öffentliche Sportstätten kommen im Pferdesport nur sporadisch vor.
Link zur Begründung
Wir bitten freundlich, das Versehen zu entschuldigen.
Viele Grüße
Ihr Pferdesportverband Westfalen |